Alle, die teilweise schon seit Jahren diesen Schritt fordern, haben dabei stets betont, dass das natürlich nicht bedeuten würde, dass umgehend Wölfe bejagt werden würden. Das wollten die Jagdrechts-Gegner nur nie hören, daher sind sie nun möglicherweise überrascht, dass eine Aufnahme ins Jagdrecht wirklich nicht das Gleiche ist, wie Wölfe zur Jagd freizugeben.
Schön, wenn nun auch in der SPD die Erkenntnis reift, dass man über kurz oder lang nicht daran vorbei kommen wird, den Wolf analog zum Seehund (schönes Beispiel!) ins Jagdrecht aufzunehmen.
Wer ein dauerhaftes Zusammenleben zwischen Mensch und Seehund, äh, Quatsch: Wolf sicherstellen will, muss das Jagdrecht nutzen. Dazu ist es da. Und es verhindert mindestens so effektiv die Ausrottung der enthaltenen Tierarten wie der Naturschutz.